Kündigung

Die Wirksamkeit einer Kündigung ist jeweils eine Frage des Einzelfalles. Sie hängt ab von formellen und materiellen Kriterien. Die Unterschrift durch die richtige Person oder das Vorliegen einer Vollmacht können ebenso zu prüfen sein wie die Einhaltung bestimmter Fristen, die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats oder das Vorliegen der Zustimmung des Integrationsamts. Auch die  Rechtfertigung der eigentlichen Kündigungsgründe, seien sie betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt, lässt sich nur anhand aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls prüfen. Die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Betriebsgröße, die Struktur des Betriebes können ebenso eine Rolle spielen wie Fragen von Diskriminierung oder Maßregelung. Weitere Kriterien, wie z. B. eine vorangegangene Massenentlassungsanzeige, können maßgeblich für die Wirksamkeit einer Kündigung sein.

Auch wenn Sie nach Erhalt einer Kündigung nicht an ihrem Arbeitsverhältnis festhalten und sich eine anderen Arbeitsplatz suchen wollen, kann sich die Überprüfung einer Kündigung lohnen. In der Praxis  werden häufig im Zusammenhang mit  Kündigungsstreitigkeiten eine Abfindungszahlung sowie Regelungen über ein gutes Zeugnis, Urlaub, Freistellung und sonstige Fragen im Zusammenhang mit der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses verhandelt.

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