Abfindungszahlung

Ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung kann im Zusammenhang mit einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum Beispiel bestehen, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung nach den Regelungen des § 1 a KSchG ausgesprochen hat. Auch wenn Betriebsrat und Arbeitgeber in einem Sozialplan Abfindungszahlungen vereinbart haben, kann sich daraus für Arbeitnehmer ein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung ergeben. Häufig sind Abfindungszahlungsansprüche auch Bestandteil eines Aufhebungsvertrages. Weitere Konstellationen sind denkbar. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Abfindung besteht, lässt sich jeweils im Einzelfall  anhand der individuellen Umstände prüfen. Ein Anspruch auf Abfindung kann schließlich auch Ergebnis eines Kündigungsschutzprozesses sein, z. B. als Regelung in einem gerichtlichen Vergleich oder nach einer gerichtlichen Entscheidung über einen sogenannten Auflösungsantrag.

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