Aufhebungsvertrag

Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages gilt es auf Arbeitgeber- und auf Arbeitnehmerseite unterschiedliche formale und inhaltliche Gesichtspunkte zu beachten. Letztlich wird es auf die Konditionen ankommen. Die Höhe einer angemessenen Abfindungszahlung, Regelungen zu Urlaub oder Freistellung, die Erteilung von Zwischenzeugnis und Schlusszeugnis – all diese Fragen spielen regelmäßig bei den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Rolle. Weitere Themen können relevant sein, wie z. B. betriebliche Altersversorgung oder ein sozialverträgliches Ausscheiden nach langjähriger Beschäftigung. Auf Arbeitnehmerseite gilt es zudem, drohende Sperr- und Ruhenszeiten in puncto Arbeitslosengeld zu vermeiden.

Über 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht. Wir beraten und vertreten Sie gern.