Gemäß § 611 a BGB wird durch den Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Neben Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, und Arbeitsort werden in einem Arbeitsvertrag regelmäßig vor allem die Höhe der Vergütung, ihre Fälligkeit, Urlaubsansprüche geregelt. In Betracht kommen weitere Punkte wie zum Beispiel Arbeitszeitkonto, betriebliche Altersversorgung oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen. Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag, bevor Sie unterschreiben.
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