Befristung

Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig und wirksam. Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) unterscheidet zwischen sachgrundlosen Befristungen und Befristungen mit Sachgrund. Zudem ist das Schriftformerfordernis als Wirksamkeitsvoraussetzung zu beachten. Auch unterliegen Arbeitsverträge der Inhaltskontrolle nach AGB-Recht. Beispielsweise können Verstöße gegen das Transparenzgebot zu einer Unwirksamkeit einer Befristungsvereinbarung führen. Weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen können eine Rolle spielen.  Auch kann sich die Frage stellen, ob eine Kündigung des Arbeitsvertrages vor dem Ende der Befristung zulässig ist. Ist eine vereinbarte Befristung des Arbeitsvertrages unwirksam, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entfristung des Arbeitsverhältnisses. Er kann Entfristungsklage erheben. Gemäß § 17 TzBfG sind bei einer Entfristungsklage kurze Fristen beachten. Lassen Sie die Wirksamkeit der Befristung Ihres Arbeitsvertrages rechtzeitig prüfen.

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